Der Hilfsmittelmarkt bietet mittlerweile für alle Bedürfnisse entsprechende Produkte an. Nicht alle sind unbedingt vom Arzt oder Therapeuten verordnungsfähig. Dennoch gibt es eine Menge Gründe, warum Sie bei entsprechenden Krankheiten oder aus Altersgründen Hilfsmittel in Anspruch nehmen sollten. Die für uns 5 wichtigsten Gründe – Hilfsmittel für den Alltag zu nutzen – finden Sie in unserem aktuellen Artikel!
Nummer 1 – Definition von Hilfsmitteln
Unter Hilfsmitteln versteht man grundsätzlich, Produkte, welche Ihnen den Alltag bei einer Erkrankung (z.B. Hüftoperation) oder aus Altersgründen erleichtern. Sie sorgen dafür, dass Sie leichter und sicherer Ihren Alltag selbst gestalten können. Und Hilfsmittel sind in der Regel verordnungsfähig von Ihrem Hausarzt oder dem behandelnden Facharzt, dies ist im Sozialgesetz unter § 33 geregelt. Das entsprechende Gesetz lesen Sie hier. Auch in den Hilfsmittelrichtlinien gibt es eine klare Definition dazu:
§ 3 Versorgungsanspruch1 Hilfsmittel können zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden, wenn sie im(1) Einzelfall erforderlich sind, um– den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern,– einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder– eine Behinderung bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens auszugleichen,– eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einerKrankheit führen würde, zu beseitigen,– einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindesentgegenzuwirken,– Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden,– Pflegebedürftigkeit zu vermeiden
Es ist also klar definiert, wofür Hilfsmittel eingesetzt werden sollten. Die Entscheidung welches Hilfsmittel für Sie wichtig ist, treffen in aller erster Linie Sie selbst. Sich beraten zu lassen, im Fachhandel mal umzuschauen oder auch Fachliteratur und Erfahrungsberichte anderer Menschen zu lesen, macht also durchaus Sinn. So bekommen Sie für sich individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten, entsprechende Informationen und können diese Ihrem Arzt weiterleiten. Der Bereich der Alltagshilfsmittel umfasst somit die Greifzange genauso wie den Rollator.
Nummer 2 – Warum Sie sich Hilfsmittel verordnen lassen sollten!
Wie Sie der Definition der Hilfsmittelrichtlinien entnehmen können, sollte das Hilfsmittel ihrer Gesundheit zu Gute kommen. Im Falle eines Antrags auf eine Pflegestufe oder Rehamaßnahme kann dies durchaus von Vorteil sein, wenn Sie diverse Hilfsmittel in Benutzung haben. So ist die Greifzange bei einem Bandscheibenvorfall sinnvoll, ebenso wie der Rollator bei
Standunsicherheit oder Problemen beim Gehen. Haben Sie keine Scheu davor, Ihrem Arzt ehrlich zu berichten, was Ihnen im Alltag schwer fällt, oder warum Sie einige Tätigkeiten nicht mehr ausüben möchten. Je mehr dokumentiert wird, um so besser ist es für Sie. Und Ihre Ansprüche auf eine vernünftige Versorgung werden ebenfalls gesteigert. Natürlich sollte eine diagnostische Begründung immer vorhanden sein, damit das Sozialsystem nicht unnötig belastet wird. Je ausführlicher die Verordnung ausgestellt ist, um so besser ist es wieder für Sie. So haben die Ärzte die Möglichkeit einen Leichtgewichtsrollator zu verordnen, der Ihnen lange Wege und zum Teil sehr teure Zuzahlungen verringert. Auch Ihre Krankenkasse / Pflegekasse wird die Hilfsmittelansprüche dokumentieren. Wie einige unserer Kunden berichten, waren dies u. a. entscheidene Kriterien bei der Einstufung der Pflegestufe. Deshalb gilt auch hier: Lassen Sie alle Scham- und Schuldgefühle außen vor! Bevor Sie eine Neuanschaffung planen, die Ihr Leben erleichtert, sprechen Sie mit Ihrem Arzt ob es da ggf. Möglichkeiten gibt. Und lassen Sie sich im Fachhandel beraten! Dort wird Ihnen der weitere Verlauf mitgeteilt, muss ein Kostenvoranschlag an die Krankenkasse erfolgen, kann das Hilfsmittel so mitgenommen werden und wie hoch sind die entsprechenden Zuzahlungsgebühren. So schützen Sie sich vor unvorhergesehenen Kosten, können vorab das Gespräch mit der Krankenkasse führen oder andere Alternativen für sich suchen.
Nummer 3 – Was tun wenn ein Hilfsmittel von der Krankenkasse abgelehnt wird?
Auch das kommt immer häufiger vor. In einigen Bundesländern geht kaum noch etwas ohne Kostenvoranschlag. In diesem Fall lohnt es sich dringend in den Widerspruch zu gehen. Wichtig ist der Grund, warum die Versorgung abgelehnt ist. Liegen wirtschaftliche Gründe vor? So holen Sie sich von anderen Fachhändlern weitere Angebote ein und fragen Sie bei der Krankenkasse nach, ob es ggf. Vertragspartner gibt, die Sie versorgen dürfen. Liegen Gründe vor, dass die Kasse diese Form der Versorgung für entbehrlich hält? Dann sprechen Sie mit Ihrem Arzt. Lassen Sie sich eine Stellungnahme ausstellen, in der Ihr Arzt noch einmal ausführlich aufgrund Ihrer Krankheitsgeschichte und Lebenslauf darstellt, warum er diese Versorgung für Sie angemessen hält. Und suchen Sie nach Alternativprodukten. Lesen Sie Erfahrungsberichte im Internet und drucken sich diese ggf. aus, um dem Kostenträger plausibel darstellen zu können, warum diese Versorgung notwendig ist. Treten Sie auch hier in die Kommunikation mit Ihrem Kostenträger, aber bitte möglichst nicht alleine. Die Krankenkasse weiß nicht wie Ihre Lebensumstände und ihr Wohnumfeld aussehen. Hinter dem Schreibtisch sitzt ein Sachbearbeiter, welcher nur nach Aktenlage entscheidet. Die wenigsten von Ihnen kennen die Geschichte dahinter. Das ist aber wichtig für die Entscheidungsfindung. Denn es gibt diese Ausnahmefälle, in denen die Krankenkasse auch für Ihren Antrag entscheiden kann. Es muss nur plausibel und offensichtlich sein, dass z. B. ein zweiter Rollator notwendig ist, weil Sie im 4. Obergeschoss ohne Fahrstuhl wohnen, und keine Möglichkeit haben, den anderen hochzutragen. Und genau solche Dinge gehören in die Begründung Ihres Widerspruches. Fragen Sie auch hier im Fachhandel, ob dieser Sie dabei unterstützen kann und die Vorteil des Produktes (ggf. Herstellerangaben) zur Verfügung stellen kann. Kompetente Fachhändler machen das!
Nummer 4 – Zuzahlungen gesetzlich und wirtschaftlich
Keine Frage, bei manchen Hilfsmitteln denkt man sich manchmal, das ist doch günstiger, wenn ich dies beim nächsten Supermarktangebot kaufe. Ob Rollator, Kompressionsstrümpfe, Toilettensitzerhöhung oder Greifzange, mittlerweile bieten Aldi, Lidl und Co. die gesamte Palette an. Zu weitaus weniger Zuzahlungen als im Fachhandel oder Apotheken. Während die gesetzliche Zuzahlung derzeit maximal 10 Euro pro Versorgung beträgt, reichen die wirtschaftlichen Zuzahlungen abhängig von Produkt, Bundesland und Fachhandel mittlerweile oft über die Anschaffungskosten im Internet heraus. Warum ist das so? Zum einen hält der Fachhandel speziell geschultes Personal vor, welche Ihnen die Produkte zeigen und während es Versorgungszeitraums auch reparieren können. Zum anderen sind Lagerkosten, Lohnkosten, Raummieten und die gestiegenen Herstellungskosten ebenfalls Thema in der Preisgestaltung. Ein weiterer Grund ist, dass von Seiten der Kostenträger die Pauschelen für Hilfsmittel in der Abrechnung sinken. Die Fachhändler müssen natürlich auch wirtschaftlich arbeiten und ihren Mitarbeiter Wurst auf dem Brot gönnen. Daher ist es wichtig, dass Sie die Zuzahlungspreise vergleichen. Gerade im Bereich der Rollatoren gibt es regional viele Unterschiede. Die gesetzliche und wirtschaftliche Zuzahlung sollten Sie bei Ihrer Steuererklärung berücksichtigen.
Nummer 5 – Warum ich von den Supermarktangeboten abrate!
Klar, die Angebote sind verlockend. Statt 269 Euro Zuzahlung im Sanitätshaus bekommt man das Produkt für 199 Euro im Supermarkt. Super spezial Angebot! Und dennoch gibt es im Fachhandel eine andere Art der Garantie. Bei Rollatoren zum Beispiel muss der Fachhandel Ihnen innerhalb des Versorgungszeitraums den Rollator regelmäßig warten. Wenn Dinge kaputt sind, werden diese (sofern ein Produkfehler vorliegt) kostenlos repariert. Bremsen kann man dort unkompliziert festziehen lassen und fehlende Schrauben ebenfalls auswechseln lassen. Für die Zeit der Reparatur gibt es meist einen Ersatzrollator, damit man weiterhin mobil ist. Ähnlich ist es mit der Toilettensitzerhöhung. Diese wird vom Fachhandel in der Regel montiert. Und das heißt, sollte es nicht fachgerecht gemacht worden sein, oder Ihnen etwas passieren, was auf einen Anbaufehler zurückzuführen ist, haftet der Fachhandel. Kaufen Sie sich diese privat, bauen sie selber an, stürzen – können Sie Glück haben, wenn die private Unfallversicherung greift. Im Normalfall bekommen Sie nichts! Natürlich einfache Sachen wie Greifzangen in Höhe von 1 Euro oder so, kann man sich auch mal so gönnen, auch wenn sie verordnungsfähig sind. Gleiches gilt Bandagen, welche nur zur Unterstützung dienen sollen. Aber alles wo Sie sich aufstützen müssen, was Ihr Gewicht halten soll und was medizinisch notwendig ist, gehört meiner Meinung nach verordnet!
Hier noch einige interessante Links zum Thema Hilfsmittel:
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